FAQ: Steuerklassenwahl
Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei den Steuerklassen die Wahl zwischen den Lohnsteuerklassenkombinationen III/V und IV/IV, die seit 2010 durch das Faktorverfahren ergänzt wird. Die Kombinationen tragen dazu bei, die Zusammenveranlagung mit Splitting-Verfahren bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen und auch die Steuerlast entsprechend des jeweiligen Einkommens auf die Eheleute zu verteilen. Seit einem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom Mai 2013 gelten diese Regelungen entsprechend für Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben.