"Fast 250.000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger kümmern sich um ältere Menschen. Sie sind Teil eines wachsenden Berufsfelds: Etwa ein Fünftel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in sozialen Berufen, ca. 80 % davon sind Frauen. Und wir brauchen diese Profis: Ohne gut ausgebildete Fachkräfte in der Altenpflege geht es nicht. Wir brauchen sogar immer mehr Fachkräfte, denn die Zahl der Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe und Pflege benötigen, nimmt zu. Eines meiner wichtigsten Anliegen als Ministerin ist die Aufwertung der sozialen Berufe: zum Beispiel die Abschaffung des Schulgeldes in der Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung. Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die sich um andere Menschen kümmern. Wer sich für eine Fachkraftausbildung in der Pflege entscheidet, erlernt einen interessanten und verantwortungsvollen Beruf mit hervorragender Beschäftigungsperspektive", so Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Grußwort auf dem Portal www.pflegeausbildung.net.
Pflegefachfrau – Pflegefachmann ein Beruf mit Perspektive
Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit wird der Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtert. Neben dem generalistischen Berufsabschluss haben Auszubildende die Möglichkeit im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung mit dem Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" zu wählen. Die Einführung des Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung ist ein weiterer Qualifizierungsschritt, der zusätzliche Karrierechancen bietet.
Wieso werden die Pflegeberufe reformiert?
In dem Imagefilm zum Pflegeberufegesetz werden die wesentlichen Regelungen erklärt. Sie finden den Film auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Informationsportal bietet umfangreiche Fachinformationen zur Pflegeausbildung
Seit Verkündung des neuen Pflegeberufegesetzes (PflBG) im Jahr 2017 informiert das „Beratungsteam Pflegeausbildung“ über die ab dem 1. Januar 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen. Zielgruppe der Beratung sind insbesondere junge Menschen, die sich für die neuen Pflegeausbildungen interessieren, bzw. Fort- und Weiterbildungsinteressierte oder Berufstätige, die sich verändern wollen. Die Beratung steht ebenfalls allen Akteuren in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wie Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung zur Verfügung. Diese sollen bei der Umstellung auf die neuen Pflegeausbildungen durch eine umfassende Beratung unterstützt werden. Das Angebot des „Beratungsteams Pflegeausbildung“ ist unabhängig und für Ratsuchenden kostenfrei.
Beratung vor Ort
Interessierte, die eine Beratung wünschen, finden die zuständigen Ansprechpersonen ebenfalls auf www.pflegeausbildung.net. Per Klick auf ein Bundesland auf der Deutschlandkarte oder in der Liste werden die Beraterinnen beziehungsweise Berater mit Kontaktdaten angezeigt.
pflegeausbildung.net ist ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Hintergrund
Der Bundestag hat das Gesetz am 22. Juni 2017 beschlossen und der Bundesrat am 7. Juli 2017 zugestimmt. Das Pflegeberufegesetz wurde am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017, 2581) verkündet. Es tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen. Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.
Links:
Infografik Pflegeausbildung - Weiterentwicklung der Pflegeberufe des BMFSFJ