eWelche Rechte habe geringfügig Beschäftigte? Kurz und verständlich gibt das Info-Blatt "Arbeitsrecht im Minijob", das 2014 im Rahmen des Projekts Joboption Berlin entstand, darüber Auskunft. Es informiert über folgende Themen: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, Mutter- sowie Kündigungsschutz.
Minijobberinnen und Minijobber könnten, so lautet ein Tipp, ihre geringfügige Beschäftigung als Sprungbrett in einen Vollzeitjob nutzen und sich betriebsintern auf passende freie Stellen bewerben. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, diese Bewerbungen bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Links:
Joboption Berlin
Projektinformationen auf der Website der Zukunft im Zentrum GmbH