Diskriminierungsrisiken identifizieren und Maßnahmen für mehr Chancengleichheit ergreifen – interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für eine betriebliche Prüfung zwischen zwei Instrumenten wählen: dem Entgeltgleichheits-Check (eg-check.de) sowie dem Gleichbehandlungs-Check (gb-check). Beide Instrumente dienen dazu, geschlechterbedingte Ungleichheiten zu erkennen und konkrete Lösungen zum Abbau identifizierter Themenbereiche zu entwickeln. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten können die Förderung ausschließlich für eine Prüfung mit gb-check erhalten.
eg-check.de
Der eg-check.de konzentriert sich auf die Prüfung der Entgeltgleichheit. Mit dem Instrument kann eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen bei verschiedenen Bestandteilen des Arbeitsentgelts sichtbar gemacht werden. Mittels der Prüfung können die konkreten Ursachen aufgezeigt und das finanzielle Ausmaß entsprechender Benachteiligungen berechnet werden. Das Entgelt wird nach den rechtlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des europäischen Rechts zur Entgeltgleichheit geprüft.
Kurz und bündig: "Schritt für Schritt durch eg-check.de"
gb-check
Dieses Instrument bietet eine Bestandsaufnahme in Sachen Gleichstellung in folgenden personalpolitischen Handlungsfeldern:
- Stellenausschreibung,
- Personalauswahl,
- Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen,
- Betriebliche Weiterbildung,
- Beurteilungen,
- Arbeitszeit.
Mit dem gb-check kann geprüft werden, ob die rechtlichen Regelungen zur Gleichbehandlung der Geschlechter eingehalten werden. Eine Ist-Analyse zeigt Stärken und Schwächen im Bereich der bereits etablierten Gleichstellungsmaßnahmen auf. Ein solches Vorgehen schafft Transparenz und die notwendige Basis, um weitergehende gleichstellungsrelevante Maßnahmen systematisch zu planen und umzusetzen. Der gb-check wurde gemeinsam mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin entwickelt und von kleinen sowie großen Unternehmen getestet.
Kurz und bündig: „Schritt für Schritt durch den gb-check“
Mitmachen lohnt sich!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt in 2020 für vier Unternehmen eine finanzielle Förderung für die Durchführung von betrieblichen Prüfverfahren mit den Analyseinstrumentarien „Entgeltgleichheits-Check“ oder „Gleichbehandlungs-Check“ zur Verfügung. Teilnehmende Unternehmen gründen eine betriebliche Projektgruppe, die bei der Prüfung mit den Analyseinstrumenten von externen Fachleuten unterstützt wird. Die betrieblichen Prüfungen werden im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt und es entsteht ein finanzieller Eigenbeitrag in Höhe von 3.800 € (zzgl. anfallender Reisekosten). Nach abgeschlossener Prüfung erhalten die teilnehmenden Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat.
Um die finanzielle Förderung können sich private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zum 02. Juni 2020 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bewerben. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Die Instrumente können natürlich auch unabhängig von der jetzt ausgeschriebenen Förderung jederzeit in Anspruch genommen werden. Wertvolle Hinweise, wie die Prüfung eigenständig durchgeführt werden kann, finden Sie in den Praxishandbüchern zum eg-check.de und gb-check.
Links:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Publikation Antidiskriminierungsstelle des Bundes
perspektive-wiedereinstieg.de
Über Geld spricht man doch: Die Möglichkeiten des Entgelttransparenzgesetzes aktiv nutzen
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