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Artikel zu den Themen:

  • Wiedereinstieg und der Arbeitsplatz
  • Kinderbetreuung
  • Wirtschaft

Arbeitsrechtlich gibt es keine Sonderreglung für Wiedereinsteigerinnen

Anrufen in der Firma, wenn das Kind krank ist

Beim Thema Arbeitsrecht oder Sozialversicherungspflicht gelten für Frauen, die in den Beruf zurückkehren, die selben Regeln, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber / -in und Arbeitnehmer / -in, den Arbeitsschutz, Folgen bei einem Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln. "Da gibt es keine Sonderregeln für Frauen, die eine lange Pause in der Arbeitswelt gemacht haben", betont Cornelia Großmann, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in Berlin Mitte. Gleichwohl hat sie allerdings im Laufe ihrer Tätigkeit durchaus erlebt, dass Frauen, die länger aus dem Beruf ausgeschieden sind, sich wieder gewisse Spielregeln vergegenwärtigen müssen. Manchmal sind es kleine Unsicherheiten, manchmal werden aber auch Grundregeln des betrieblichen Ablaufs missachtet: "Das kann soweit gehen, dass man manchen Frauen sagen muss, sie mögen bitte in der Firma anrufen und Bescheid sagen, wenn ihr Kind krank ist", hat Frau Großmann beobachtet. Viele Frauen wissen nicht, das sie Anspruch auf Urlaubstage haben, wenn das Kind krank ist. "Einfach zu Hause bleiben, ohne Bescheid zu sagen, dass geht natürlich nicht."

Dazu ein Buchtipp:
Es gibt den Ratgeber "Arbeitsrecht für Frauen", der die wichtigsten Informationen für Frauen im Berufsleben zusammenstellt – auch zu Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg. Daniela Range-Ditz hat die Rechte und Pflichten berufstätiger Frauen zusammengefasst. Anschaulich erläutert sie die rechtlichen Grundlagen vom Arbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis und den Arbeitszeiten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei widmet sie sich ausführlich Themen, die insbesondere Frauen beschäftigen wie Arbeitsplatzsicherung während der Schwangerschaft und Elternzeit, Anspruch auf Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg nach der Babypause oder Sonderurlaub, wenn das Kind krank ist. Der Ratgeber ist gut strukturiert, mit Musterbriefen von Fachleuten sowie Tipps und Ratschlägen zum Verhalten in schwierigen arbeitsrechtlichen Situationen. Ein Stichwortverzeichnis und Schlagwörter am Seitenrand erleichtern die gezielte Suche nach Themen.

Das Buch kann über die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für 9,90 Euro zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand bestellt werden.

Kontakt:
Verbraucherzentrale NRW
Versandservice
Aderstr. 78, 40215 Düsseldorf
Tel.: (0180) 50 01-433, Fax: (0211) 38 09-235
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de
Internet: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

Daniela Range-Ditz: "Arbeitsrecht für Frauen", Reihe: ARD-Ratgeber, Hrsg. von Karl-Dieter Möller und Thomas Nell, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf 2006, ISBN: 978-3-938174-62-3, 191 Seiten, 9,90 Euro.

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